BAFA-Förderung

Förderung Allgemein – siehe auch:  www.BAFA.de

Allgemeine Informationen

Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt werden vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.

Haben Sie Interesse an der Errichtung einer thermischen Solaranlage, einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe? Oder haben Sie bereits eine derartige Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien errichtet?

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist für solche Anlagen im Rahmen des Marktanreizprogramms eine Förderung möglich.

Hier können Sie nachlesen:

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien am Wärmemarkt (Link zur BAFA-Homepage)

 

Übersichten und Anträge:

Link zur Registrierung für die Förderung von Heizungs- und Zirkulationspumpen oder des hydraulischen Abgleiches (BAFA-Homepage)

Förderübersicht Biomasse (PDF)

Förderübersicht Solar (PDF)

Förderübersicht Zusatzförderung APEE (PDF)

Bestätigung des hydraulischen Abgleichs (PDF)

 

Erneuerbare Energien

Heizen mit erneuerbaren Energien. Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat!

Lassen Sie Ihr Heizungssystem jetzt auf erneuerbare Energien umstellen. Wir helfen Ihnen dabei mit attraktiven Investitionszuschüssen. Auf diese Weise kann jeder Einzelne einen Beitrag zur Energiewende leisten und dank der BAFA-Förderung bares Geld sparen.

 

Erheblich attraktivere Förderbedingungen!

Höhere Fördermittel für Wärmepumpen, Solarthermie- und Biomasseanlagen. Jetzt informieren, modernisieren und profitieren!

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhöht die Fördermittel – Antragstellung seit dem 01. April 2015 möglich.

Fakt ist: mehr als zwei Drittel aller Heizungsanlagen in Deutschland arbeiten nicht effizient. Gehört Ihr Heizungskessel eventuell zu den fast zehn Millionen Kesseln, die älter als 15 Jahre sind? Genau hier kommt das Marktanreizprogramm ins Spiel. Es soll dazu motivieren, alte Heizungsanlagen zu erneuern 
– am besten mit Technik aus dem Bereich der regenerativen Energie. Die Fördermittelanreize wurden jetzt noch einmal deutlich angehoben. Die beste Zeit, um richtig durch eine Heizungsmodernisierung zu profitieren, scheint damit gekommen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern durch das MAP (Marktanreizprogramm) bereits seit einigen Jahren Investitionen in Heizanlagen, die erneuerbare Energien nutzen. Zum April 2015 wurden die Konditionen angepasst. Hauptsächlich gelten diese Fördermittel für die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand, aber auch Anlagen in Neubauten können gefördert werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Aber was hat sich alles genau verändert? Welche Förderungen sind in Aussicht? Gerne informieren wir Sie darüber.

Mehr Förderung für Biomasse, Solarthermie und Wärmepumpen

Pellets und Biomasse

Für moderne Kessel mit Pellestnutzung wird die Förderung von bisher 2.400 Euro (gültig bis 31.3.2015) auf 3.000 Euro erhöht, mit der Zusatzförderung APEE sogar auf 4.200 Euro. Pelletskessel mit einem sogenannten Pufferspeicher erhalten zukünftig sogar 3.500 € Förderung bei Neuanschaffung dieses Anlagentyps (mit APEE 4.700 Euro). Besitzer bestimmter Scheitholzöfen oder Pelletsöfen mit Wassertasche können pauschal mit 2.000 Euro rechnen. Ob Sie nun mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln oder mit einem effizienten Scheitholzvergaserkessel heizen möchten, es kann gefördert werden – der Zuschuss variiert je nach Technologie – ist aber immer attraktiv.

Solarthermische Anlagen

Solare Brauchwasseranlagen werden wieder gefördert! Während Photovoltaik-Anlagen die Energie der Sonne in Strom umwandeln, können Solarthermie-Anlagen Sonneneinstrahlung in nutzbare Wärmeenergie umwandeln. Damit kann z,B. das Wasser zum Duschen erhitzt oder auch eine Heizung betrieben werden. Eine solche Anlage wird mit mindestens 2.000 € durch das MAP gefördert. Neu ist auch, dass nicht nur die Größe (m²) der Solaranlage berücksichtigt wird, sondern auch die tatsächliche Wärmeausbeute durch eine innovative, ertragsabhängige Förderung bezuschusst wird.

Wärmepumpen

Wärmepumpen nutzen Energie aus der Umwelt und können als Energiequelle, z.B. für die Erwärmung von Wasser oder auch zum Heizen (z.B. Fußbodenheizung), verwendet werden. Bestimmte Wärmepumpen eignen sich im Sommer auch zum Kühlen, durch Umkehrung des Wärmeprozesses. 
Die Fördermittel im Bereich der Wärmepumpen wurden durch die Änderungen des MAP angehoben. 
Für Erdwärmepumpen mit Erdsonden wird eine qualitätsgesicherte Bohrung und eine Bohrschadensversicherung verlangt. Dafür erhalten Sie im Zuge der Novellierung auch eine leistungsgestaffelte Förderung von mindestens 4.500 €. Bei Erdwärmepumpen ohne Erdsonde und bei Wasserwärmepumpen fallen die Förderbeträge mit 4.000 € ebenfalls sehr hoch aus. Im Bereich der Luftwärmepumpe gibt es keine Erhöhung – sie werden mit den gleichen Sätzen gefördert wie bisher.

Wie gelange ich als Privatperson zu diesen Fördermitteln ?

Für private Hauseigentümer, die z.B. eine Solarthermieanlage, eine Biomasseheizung oder eine Wärmepumpe einbauen, geht das in fünf einfachen Schritten:

  • Eine förderfähige Heizungsanlage auswählen
  • Heizung installieren lassen und in Betrieb nehmen
  • Förderantrag unter www.bafa.de herunterladen
  • Förderantrag ausfüllen und unterschreiben. Fachunternehmererklärung vom Handwerker und Belege beifügen.
  • Den vollständigen Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung beim BAFA einreichen

 

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