Förderung

Vorschriften und Förderungen:

Umweltschutz und Energieeinsparung werden in Deutschland groß geschrieben. Daher gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich bei der Modernisierung oder dem Einbau einer Heizungsanlage beraten und unterstützen zu lassen. Für den Verbraucher hat ein Heizsystem auf dem aktuellen Stand der Technik meist den großen Vorteil, dass sich die Betriebskosten signifikant verringern. 

Besonders fortschrittlich gibt sich Baden-Württemberg und setzt sich selbst große Ziele – mit Erfolg. Beim Bundesländervergleich Erneuerbare Energien hat das Bundesland seine Spitzenposition behauptet – vor allem deshalb, weil es die politischen Weichen dazu gestellt hat.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Fördermöglichkeiten für Heizungssysteme. Allerdings ist viel Bewegung im Spiel. So werden oftmals neue Förderprogramme aufgelegt, die Konditionen bestehender Programme verändert, aber auch Effizienzprogramme aus den verschiedensten Gründen eingestellt. Sie sollten daher nicht versäumen, sich bei den entsprechenden Stellen über die momentan gültigen Konditionen zu informieren. Je früher, desto besser – nahezu alle Förderprogramme setzen voraus, dass die Antragstellung unbedingt vor dem Baubeginn erfolgen muss.

 

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM):

Am 1. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie zu der BEG EM in Kraft. Die Änderungen betreffen auch die Antragstellung beim BAFA. Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit 1. Januar 2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Förderrichtlinien für die energetische Sanierung und den Heizungstausch in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Heizungsförderung wurde deutlich umgestellt. Statt des Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie dem Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen gibt es einen Einkommensbonus, einen Familienzuschlag und ab 2027 einen neuen Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen. Gleichzeitig sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise bis zu seinem Auslaufen im Jahr 2028.

Mit der neuen BEG EM gilt für die Antragstellung:

Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie beispielsweise Biomasseheizungen, Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen) können künftig nur noch bei der KFW beantragt werden. Informationen finden Sie unter www.kfw.de. Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen können seit 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. 

Achtung: Förderung sinkt ab 1. Februar 2027

Schnell Top-Förderung für den Heizungstausch sichern!

Mit der Einführung des Gebäude-Modernisierungsgesetzes soll der Umstieg auf Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden.

Aus diesem Grund fördert die Bundesregierung Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien im Rahmen der „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ – kurz BEG – mit hohen Zuschüssen. 

Aber Vorsicht: Die Fördersummen und förderfähigen Ausgaben sinken in den nächsten Jahren kräftig. Deshalb gilt: Jetzt aktiv werden und noch von der maximalen Förderung profitieren!

 

Degression bei den förderfähigen Ausgaben für Wohngebäude (WG):

Zum Vergrößern auf das Bild klicken (Bilddatei – Quelle: HDG-Bavaria.com)
 

Welche Kosten können angerechnet werden?

Die anrechenbaren förderfähigen Ausgaben sind bei Wohngebäuden auf 28.000 € (schrittweise sinkend) für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit begrenzt.

Achtung! Die förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit starten bei 28.000 € und sinken bis ins Jahr 2030 alle 6 Monate um 750 € auf 22.000 €. Die erste Reduzierung erfolgt am 1. Februar 2027.

Die anrechenbaren Kosten für alle weiteren Wohneinheiten bleiben konstant.

Beantragung

  • Die Förderung muss grundsätzlich vor der Maßnahme bei der KfW bzw. dem BAFA (nur bei Errichtung, Umbau bzw. Erweiterung Gebäudenetz) beantragt werden
  • Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss eine Klausel enthalten, die eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält, sollte die Förderung nicht bewilligt werden. Ebenso muss aus dem Vertrag hervorgehen, wann die geplante Maßnahme voraussichtlich umgesetzt wird
  • Zuwendungsbescheide haben eine Gültigkeit von 36 Monaten
  • Die Maßnahmen sind nur förderfähig, solange kein Anschlusszwang für ein Wärmenetz vorliegt
  • Pro Gebäude kann nur einmal ein neuer Wärmeerzeuger beantragt werden

Was kann gefördert werden?

Anlagenkosten: Kessel, Partikelabscheider (bzw. Feinstaubfilter), Solarkollektoranlage,
Zuführsystem, Regelungstechnik, Wärmespeicher – jeweils inkl. Montage, Inbetriebnahme und Installation; bei Privatpersonen jeweils inkl. MwSt.

Umfeldmaßnahmen: Brennstoffaufbewahrung (bzw. Lageraum), Heiz- und Technikraum, Abgassysteme und Schornsteine, Wärmeverteilung und Wärmeübergabe, Warmwasserbereitung (Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung), Demontagearbeiten, bei Privatpersonen jeweils inkl. MwSt.

KfW-Ergänzungskredit (Programme 358 und 359)

Mit dem KfW-Ergänzungskredit (Programme 358 und 359) können Eigentümer die Kosten einer energetischen Sanierung zinsgünstig finanzieren, die nicht durch den BEG-Zuschuss abgedeckt werden. Der Kredit kann nur in Kombination mit einer bereits bewilligten BEG-Einzelmaßnahme (BAFA oder KfW) beantragt werden. Die Förderzusage darf dabei höchstens 12 Monate alt sein.

  • Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € gibt es den Ergänzungskredit Plus (358) mit besonders günstigen Zinskonditionen.
  • Alle übrigen Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und weitere antragsberechtigte Investoren können den Ergänzungskredit (359) nutzen.

Mit dem Ergänzungskredit können bis zu 120.000 € je Wohneinheit finanziert werden. Der Kredit dient dazu, den Eigenanteil der Sanierung abzudecken und kann – abhängig von der Höhe des Zuschusses – einen Großteil oder sogar die gesamten verbleibenden Investitionskosten finanzieren.

 

Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) auf einen Blick

Zum Vergrößern auf das Bild klicken (Bilddatei – Quelle: HDG-Bavaria.com)

* zvE = zu versteuerndes Haushaltseinkommen.
(Familienzuschlag (NEU ab 2026) wurde in der Tabelle nicht berücksichtigt: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. Dadurch können Familien in eine höhere Bonusstufe fallen.)

 

Grundförderung:

Zum Vergrößern auf das Bild klicken (Bilddatei – Quelle: HDG-Bavaria.com)

Klimageschwindigkeitsbonus:

Zum Vergrößern auf das Bild klicken (Bilddatei – Quelle: HDG-Bavaria.com)
Zum Vergrößern auf das Bild klicken (Bilddatei – Quelle: HDG-Bavaria.com)

Einkommensbonus:

Zum Vergrößern auf das Bild klicken (Bilddatei – Quelle: HDG-Bavaria.com)

Familienzuschlag (in Verbindung mit Einkommensbonus):

Neu ab 2026 ist der Familienzuschlag. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. Dadurch können Familien in eine höhere Bonusstufe fallen.

Ersatz-Investition

Neue Holzheizung oder Wärmepumpe als Ersatz für bestehende Erneuerbare Energien-Heizung (Scheitholzkessel, Hackschnitzelheizung, Pelletheizung, Wärmepumpe)

Übergangsfrist bis Ende 2026:

Zum Vergrößern auf das Bild klicken (Bilddatei – Quelle: HDG-Bavaria.com)

 

ACHTUNG! Deutlicher Rückgang oder Entfall der Förderung ab Q1 2027

Ab Q1 / 2027 gilt: Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben = 25 % der Gesamtinvestition – unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten.

Die Förderung für den Austausch von Anlagen, die nach dem 1.1.2008 in Betrieb genommen wurden, entfällt vollständig.

 

Merkblatt zur KFW Förderung Programm 458 (PDF)

Hier Können Sie sich anmelden, nachdem der Heizungsbauer oder Energieberater Sie registriert hat (Link)

zum Seitenanfang