Förderung

Vorschriften und Förderungen:

Umweltschutz und Energieeinsparung werden in Deutschland groß geschrieben. Daher gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich bei der Modernisierung oder dem Einbau einer Heizungsanlage beraten und unterstützen zu lassen. Für den Verbraucher hat ein Heizsystem auf dem aktuellen Stand der Technik meist den großen Vorteil, dass sich die Betriebskosten signifikant verringern. 

Besonders fortschrittlich gibt sich Baden-Württemberg und setzt sich selbst große Ziele – mit Erfolg. Beim Bundesländervergleich Erneuerbare Energien hat das Bundesland seine Spitzenposition behauptet – vor allem deshalb, weil es die politischen Weichen dazu gestellt hat.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Fördermöglichkeiten für Heizungssysteme. Allerdings ist viel Bewegung im Spiel. So werden oftmals neue Förderprogramme aufgelegt, die Konditionen bestehender Programme verändert, aber auch Effizienzprogramme aus den verschiedensten Gründen eingestellt. Sie sollten daher nicht versäumen, sich bei den entsprechenden Stellen über die momentan gültigen Konditionen zu informieren. Je früher, desto besser – nahezu alle Förderprogramme setzen voraus, dass die Antragstellung unbedingt vor dem Baubeginn erfolgen muss.

 

04.01.2024

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Am 1. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie zu der BEG EM in Kraft. Die Änderungen betreffen auch die Antragstellung beim BAFA.

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit 1. Januar 2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Zeitgleich startet mit dem Jahreswechsel die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Mit der neuen BEG EM gilt für die Antragstellung:

Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie bspw. Biomasseheizungen, Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden. Informationen finden Sie unter www.kfw.de. Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen können seit 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. 

 

Übersicht KFW-Förderung für Heizungstausch:

Zum Vergrößern auf das Bild klicken (Bilddatei – Quelle: HDG-Bavaria.com)

Die Fördersätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme. Weitere Informationen unter www.kfw.de.

 

Beantragung

Die Förderung muss grundsätzlich vor der Maßnahme bei der KfW bzw. dem BAFA (nur bei Errichtung, Umbau bzw. Erweiterung Gebäudenetz) beantragt werden. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss eine Klausel enthalten, die eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält, sollte die Förderung nicht bewilligt werden. Ebenso muss aus dem Vertrag hervorgehen, wann die geplante Maßnahme voraussichtlich umgesetzt wird. Bei Vorhabensbeginn bis spätestens 31.08.2024 ist abweichend auch eine nachträgliche Beantragung bis spätestens 30.11.2024 möglich. Alte Anträge können 2024 ohne Sperrfrist zurückgezogen werden. Zuwendungsbescheide haben eine Gültigkeit von 36 Monaten (im Einzelfall verkürzt, da Klimageschwindigkeits-Bonus kürzere Reduzierungszyklen hat). Die Maßnahmen sind nur förderfähig, solange kein Anschlusszwang für ein Wärmenetz vorliegt.

Welche Kosten können angerechnet werden?

Die anrechenbaren förderfähigen Investitionskosten sind bei Wohngebäuden auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit begrenzt. Bei Nichtwohngebäuden ergeben sich die anrechnungsfähigen Kosten aus der beheizten „Netto-Grundfläche“ (NGF):

  • bis 400 m²: 200 €/m² mindestens jedoch 30.000 €
  • ab > 400-1.000 m²: 120 €/m²
  • ab > 1.000 m²: 80 €/m²

 

Was kann gefördert werden?

Anlagenkosten: Kessel, Partikelabscheider (bzw. Feinstaubfilter), Solarkollektoranlage,
Zuführsystem, Regelungstechnik, Wärmespeicher – jeweils inkl. Montage, Inbetriebnahme und Installation; bei Privatpersonen jeweils inkl. MwSt.

Umfeldmaßnahmen: Brennstoffaufbewahrung (bzw. Lageraum), Heiz- und Technikraum, Abgassysteme und Schornsteine, Wärmeverteilung und Wärmeübergabe, Warmwasserbereitung (Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung), Demontagearbeiten, Beratungsleistungen (keine Förderberatung), bei Privatpersonen jeweils inkl. MwSt.

Förderkredit

Zusätzlich zur Zuschussförderung kann ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit für förderfähige Ausgaben von max. 120.000 € pro Wohneinheit (Nichtwohngebäude max. 500 € pro m² NGF) beantragt werden. Bei selbstnutzenden Wohneigentümern mit einem Haushaltseinkommen von max. 90.000 € wird ein Zinsvorteil von bis zu 2,5 % gewährt.

 

Grundförderung

Zum Vergrößern auf das Bild klicken (Bilddatei – Quelle: HDG-Bavaria.com)

Klimageschwindigkeits-Bonus

Zum Vergrößern auf das Bild klicken (Bilddatei – Quelle: HDG-Bavaria.com)

Einkommensbonus

Zum Vergrößern auf das Bild klicken (Bilddatei – Quelle: HDG-Bavaria.com)

 

Wie läuft das Antragsverfahren für die Heizungsförderung bei der KfW ab?

  1. An Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen wenden und auf Wunsch nach Förderung ansprechen und Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen. Dieser muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Zudem ist erforderlich, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist
  3. Im Kundenportal der KfW „Meine KfW“ registrieren, Zuschuss beantragen und den Erhalt der Zuschusszusage abwarten
  4. Vorhaben nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen. Hinweis: mit der Umsetzung darf auf eigenes Risiko auch direkt nach der Antragstellung bereits vor der Zusage begonnen werden
  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expertin bzw. -Experten erstellen lassen
  6. Sich identifizieren, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten

 

PowerPoint Präsentation zur KFW-Förderung 458 (PPTX)

Merkblatt zur KFW Förderung Programm 458 (PDF)

Hier Können Sie sich anmelden, nachdem der Heizungsbauer oder Energieberater Sie registriert hat (Link)

zum Seitenanfang